Die nachstehenden Bedingungen, welche die Voraussetzungen und den Umfang der Garantieleistung der BSH Hausgeräte GmbH, 1100 Wien, Quellenstraße 2a (in der Folge „BSH“ oder „wir“) regeln, schränken die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Endabnehmer unserer Geräte bei Mängeln nicht ein. Diese Rechte können Endabnehmer unbeschadet dieser Garantie unentgeltlich in Anspruch nehmen. Zusätzlich hierzu und im Anschluss an die 2-jährige Herstellergarantie leisten wir gegenüber Endabnehmern Garantie gemäß den nachstehenden Bedingungen:
1. Geltungsbereich:
1.1. Die kostenlose Garantieverlängerung von 3 Jahren gilt nur für die im Garantiezertifikat genannte Küchenmaschine mit Kochfunktion, MCC9555DWC, welche in Österreich im Zeitraum vom 02.05.2023 bis 30.06.2023 gekauft wurde. Die Garantieverlängerung beginnt zwei Jahre nach dem auf der Rechnung des Gerätes MCC9555DWC angegebenen Rechnungsdatum (das späteste gültige Rechnungsdatum ist der 30.06.2023) und hat eine Dauer von 3 Jahren.
1.2. Für den Abschluss des Garantievertrags ist erforderlich, dass Endabnehmer:innen das Gerät innerhalb von 60 Tagen ab Datum des Kaufbelegs auf unserer Website https://www.bosch-home.at/mybosch unter Angabe der Gerätedaten registrieren. Für die Registrierung haben Endabnehmer:innen auf unserer Website ein Benutzerkonto anzulegen, sofern dieses nicht bereits vorhanden ist. Der Garantievertrag kommt erst zustande, wenn Endabnehmer:innen von uns eine Bestätigung der Registrierung nebst den Garantiebedingungen per E-Mail erhält.
1.3. Leistungen aus der Garantieverlängerung können nur gegen Vorlage des gültigen Garantiezertifikats und des Originalkaufbelegs (mit Kauf- und/oder Lieferdatum) in Anspruch genommen werden.
2. Leistungsumfang
2.1. Die BSH behebt während der Dauer der Garantieverlängerung an dem im Garantiezertifikat genannten Gerät unentgeltlich über ihren Werkskundendienst Material- und/oder Herstellungsfehler, wenn sie der BSH unverzüglich nach Feststellung und innerhalb der Dauer der Garantieverlängerung angezeigt werden.
2.2. Die Garantieleistung erfolgt durch Instandsetzung, d.h. Reparatur oder Teiletausch nach Wahl der BSH. Ist eine Reparatur unwirtschaftlich oder technisch unmöglich, liefert die BSH ein technisch gleichwertiges Gerät im Austausch gegen das defekte Gerät. Ersetzte Teile sowie ausgetauschte Geräte gehen in das Eigentum der BSH über.
2.3. Liegt kein Garantiefall vor, werden dem Auftraggeber die Kosten für Reparaturen und andere erbrachte Leistungen (z.B. Kosten für Anfahrt und Überprüfung) nach den geltenden Tarifen (einzusehen im Bereich „Service" unter www.bosch-home.at) in Rechnung gestellt. Weist der Auftraggeber nach, dass er aufgrund der konkreten Umstände nicht erkennen konnte, dass kein Garantieanspruch bestand, verzichtet die BSH auf die Kostenerstattung.
2.4. Herstellergarantie und Garantieverlängerung lassen Gewährleistungsrechte des Käufers aus dem Kaufvertrag über das Gerät gegenüber dem Verkäufer (Händler) unberührt.
2.5. Weitergehende oder andere als die vorstehend genannten Ansprüche stehen Endabnehmern aus dieser Garantie nicht zu.
3. Laufzeit und Übertragbarkeit
3.1. Mit der Garantieverlängerung übernimmt die BSH direkt im Anschluss an die 2-jährige Herstellergarantie die unter Pkt. 2 genannten Leistungen für einen Zeitraum von 3 Jahren.
3.2. Erbrachte Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantielaufzeit, noch setzen sie eine neue in Gang, und zwar weder für die reparierten oder ausgetauschten Teile bzw. Geräte noch für die anderen Teile.
3.3. Wird das Gerät im Rahmen einer Garantieleistung ausgetauscht, so verliert das ursprünglich ausgestellte Garantiezertifikat seine Gültigkeit. Für das neue Gerät wird ein neues Garantiezertifikat über die Restlaufzeit der Garantieverlängerung ausgestellt.
3.4. Bei Übertragung des Eigentums an dem Gerät kann das gerätebezogene Garantiezertifikat auf den neuen Eigentümer übertragen werden. In diesem Fall ist durch den bisherigen Eigentümer eine Übertragung des gerätebezogenen Garantiezertifikats beim BSH Werkskundendienst
- per Telefon unter der Rufnummer 0810 550 511 oder
- per E-Mail garantieverlaengerung.at@bosch-home.com zu beantragen.
4. Ausschlüsse und Wegfall der Garantieleistungen
Der Leistungsumfang der Garantieverlängerung erstreckt sich nicht auf leicht zerbrechliche Teile (z.B. Glas, Kunststoff, Glühlampen, etc.) oder geringfügige, nicht gebrauchsrelevante Abweichungen. Ferner sind Transportschäden sowie Schäden aufgrund natürlichen Verschleißes, unsachgemäßer Behandlung, mangelnder Pflege und Reinigung, Nichtbeachtung der Bedienungs- und Montagehinweise, nicht haushaltsüblicher Nutzung oder Schäden aufgrund durch den/die Garantienehmer:in oder Dritte vorgenommener Veränderungen oder Reparaturen nicht von der Garantieverlängerung umfasst.
5. Haftung
Weitergehende oder andere Ansprüche – insbesondere solche auf Ersatz außerhalb des Gerätes entstandener Schäden – werden durch diesen Vertrag nicht begründet.
6. Datenschutz
Ohne ausdrückliche Einwilligung des/der Auftraggebers:in wird die BSH personenbezogene Daten ausschließlich zu Zwecken der Auftragsbearbeitung sowie zur möglichen Garantieabwicklung unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen nutzen. Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier.
7. Abwicklung eines Garantiefalls
7.1. Im Garantiefall haben sich die Endabnehmer:innen an den BSH Werkskundendienst
- im Internet unter www.bosch-home.at/service/reparaturservice oder
- per Telefon unter der Rufnummer 0810 550 511 zu wenden.
7.2. Zur Erleichterung der Auftragsabwicklung benötigen wir die Angaben auf dem Typenschild des Gerätes (E-Nr., FD-Nr.), die dem Garantiezertifikat entnommen werden können. Weiterführende Informationen zum Typenschild und dessen Platzierung am Gerät finden sich im Internet unter www.bosch-home.at.
7.3. Bei Abholung durch BSH oder durch von BSH autorisierte Logistikunternehmen sind den Versandpapieren eine Kopie des Garantiezertifikats und des Kaufbelegs des Geräts beizulegen.
Wien, März 2023
BSH Hausgeräte GmbH
Quellenstraße 2a
1100 Wien